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Tafel 4: Schlichtung als Good Practice
 

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Schlichtung als Good Practice

Das Behindertengleichstellungsrecht sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Zuerst ein kostenloses, formloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice, das auf eine rasche Einigung abzielt. Scheitert dieses, kann vor Gericht auf Schadenersatz und bei Belästigung auch auf Unterlassung geklagt werden. Seit 2017 ist bei großen Unternehmen auch die Beseitigung von Barrieren einklagbar.

Verbandsklagen sind möglich, wenn viele Menschen mit Behinderungen betroffen sind – berechtigt sind Behindertenrat, Behindertenanwalt/-anwältin und Klagsverband.

Das Schlichtungsverfahren ist ein niederschwelliger, kostenfreier Weg zur Klärung von Diskriminierungsfällen. Geschulte Referent:innen moderieren den Dialog und suchen praktische Lösungen. Ziel ist eine einvernehmliche Beendigung der Diskriminierung, ohne Gerichtsverfahren, verbunden mit Sensibilisierung und schneller Beseitigung von Barrieren.

Schlichtungen in Zahlen

Seit Einführung des Verfahrens zeigt die Praxis:
Es gab 5.288 Verfahren, in rund 40 % der Fälle wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt.

Warum gilt das Verfahren als Best Practice?

  • Kostenfrei, formlos und niederschwellig
  • Fokus auf Dialog statt Konfrontation
  • Hohe Einigungsquote
  • Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren
  • Stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen ohne Hürden

Ablauf in Kürze

  • Antrag bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice
  • Gesprächs‑ und Lösungsphase unter Leitung von Schlichtungsreferent:innen
  • Einigung → Umsetzung vereinbarter Maßnahmen

Keine Einigung → Ausstellung einer „Bestätigung der Nichteinigung“, danach Möglichkeit zur Klage

Leichter Lesen-Version

Die gute Lösung: eine Schlichtung

Diskriminierung bedeutet:
Menschen mit Behinderungen haben Nachteile
wegen ihrer Behinderung.
Sie werden schlechter behandelt.

Wenn eine Diskriminierung passiert, gibt es 2 Schritte.

1.Schritt: Schlichtung

Darum kümmert sich das Sozial-Ministerium-Service.

Bei der Schlichtung gibt es ein Gespräch.
Der Mensch mit Behinderung nimmt teil
und die Einrichtung, die diskriminiert.

Fachleute vom Sozial-Ministerium-Service
unterstützen beim Gespräch.
Sie suchen eine gute, schnelle Lösung,
die für alle passt.

Die Schlichtung kostet nichts.

2. Schritt: Gerichts-Verfahren

Es kommt vor, dass man bei der Schlichtung
keine Lösung findet.
Dann kann es eine Klage und ein Gerichts-Verfahren geben.

Auch eine Verbands-Klage ist möglich.
Das heißt:
Viele Menschen mit Behinderungen sind betroffen.
Es gibt eine große, gemeinsame Klage.

Funktioniert die Schlichtung?

Die Möglichkeit zur Schlichtung gibt es seit 2016.
Bis jetzt hat es fast 5.300 Schlichtungen gegeben.

Bei 40 Prozent der Schlichtungen hat man eine Lösung gefunden.
Das heißt: Bei etwas weniger als der Hälfte
war kein Gerichts-Verfahren nötig.

Warum ist die Schlichtung eine gute Lösung?

  • Sie ist gratis, schnell und einfach.
  • Es geht um Gespräche statt um Streit.
  • Man findet oft eine Lösung ohne Gerichts-Verfahren.

Sie stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.