Objekt 4: Petition für Gleichstellung
Petition für Gleichstellung
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."
Diese beiden Sätze stehen seit 1997 in der österreichischen Bundesverfassung. Erstmalig wurde dadurch die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene gesetzlich verboten. Maßgeblich zu dieser Verfassungsänderung trug die Petition "BUS und BAHN für ALLE!" bei, welche ein Gleichstellungsgesetz forderte.
Der österreichische Behindertenrechtsaktivist Volker Schönwiese initiierte diese Anti-Diskriminierungspetition gemeinsam mit weiteren Aktivist*innen der Behindertenrechtsbewegung 1993 in Abtsdorf (OÖ) bei einem Treffen des Forums der Behinderten- und Krüppelinitiativen, einem Vorläufer von Selbstbestimmt Leben Österreich. Insgesamt unterzeichneten die Petition 48.789 Personen aus ganz Österreich. Sie forderten eine umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, wie beispielsweise im "öffentliche[n] Raum, Wohnen", in der "Ausbildung" und "Arbeit". Die eingeforderten Regelungen sollten den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen verbieten und Verstöße gegen diese Menschenrechte einklagbar machen.
Vertreter*innen der Selbstbestimmt Leben Bewegung, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sowie der Nationalratsabgeordnete Manfred Srb übergaben am 20. April 1995 die Petition an den damaligen Nationalratspräsidenten Heinz Fischer.
Leichter Lesen-Version
Unterschriften für gleiche Rechte
Im Jahr 1995 haben Selbst-Vertreter*innen
Unterschriften gesammelt.
Sie wollten, dass sich in Österreich etwas ändert.
Sie wollten, dass Menschen mit Behinderungen
gleiche Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen.
Fast 50.000 Menschen haben unterschrieben.
Die Selbst-Vertreter*innen haben gefordert:
Menschen mit Behinderungen müssen gleiche Rechte haben.
Sie dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Die Selbst-Vertreter*innen haben die Unterschriften
an die Politik übergeben.
2 Jahre später hat sich das Gesetz geändert.
Seit damals steht im Gesetz:
Niemand darf wegen seiner Behinderung Nachteile haben.
Es ist das erste Gesetz für gleiche Rechte
von Menschen mit Behinderungen
und Menschen ohne Behinderungen.
Das war ein wichtiger Schritt in Österreich.